AMK-Information: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
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AMK-Information: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Am 25. Juni 2013 fand im BfArM, Bonn, die 70. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss ist nach Paragraph 48 AMG vor allem vor geplanten Umstufungen in der Verschreibungspflicht anzuhören. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker ist mit einem von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium mit ihrem Sachverstand vertreten.
Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden (siehe auch: Tagesordnung für die 70. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 AMG: www.bfarm.de)
Der Ausschuss hat für folgende Arzneistoffe die Entlassung aus der Verschreibungspflicht empfohlen:
- Desloratadin
zur symptomatischen oralen Behandlung bei allergischer Rhinitis und Urtikaria bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 2 Jahren, sowie
- Flurbiprofen
zur Anwendung im Mund- und Rachenraum zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut in einer Tageshöchstdosis von 50 mg.
Die Kurzfassung des Ergebnisprotokolls dieser Sitzung kann im Internet unter www.bfarm.de eingesehen werden. Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2014 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.