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Einleitung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln neu geordnet und in der Verordnung vom 21.07.2009 veröffentlicht. Inzwischen ist die 7. Änderung der Verordnung erschienen und in Scribas Tabelle eingearbeitet, so dass die Datenbank auf dem neuesten Stand ist.
Scribas Tabelle der verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Medizinprodukte wird von Apothekern in Offizin, Industrie, Krankenhaus und Verwaltung sowie von weiteren an der Materie interessierten Personen geschätzt. Sie dient der schnellen, übersichtlichen und umfassenden Information über Arznei- und Hilfsstoffe sowie Medizinprodukte, die der Verschreibungspflicht unterliegen. Hierunter befinden sich auch sämtliche Stoffe, die in Tierarzneimitteln verwendet werden und der Verschreibungspflicht unterliegen. Scribas Tabelle enthält über 2200 verschreibungspflichtige Stoffe und Medizinprodukte und eine umfangreiche Auswahl der zugehörigen Fertigarzneimittel.
Rechtliche Grundlagen von Scribas Tabelle
Ab 1. Januar 2006 sind die bisherigen Paragraphen §§ 48 und 49 des Arzneimittelgesetzes (AMG) entfallen. Damit ist die Unterscheidung in dauerhaft verschreibungspflichtige und vorerst für eine Dauer von fünf Jahren automatisch verschreibungspflichtige Stoffe hinfällig geworden. Zukünftig sind alle Stoffe, die in die Anlage zur „Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln“ aufgenommen werden, bis auf Widerruf verschreibungspflichtig. Das umfasst Stoffe, deren Zubereitungen und Medizinprodukte,
- die die Gesundheit von Mensch oder Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden oder
- die häufig in erheblichem Umfang nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden, wenn dadurch die Gesundheit von Mensch oder Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden kann oder
- die in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannte Wirkungen haben.
Die Verschreibungspflicht kann auf bestimmte Dosen, Potenzen oder Anwendungsgebiete beschränkt werden.
In der Anlage zur Verordnung sind viele Stoffe, die bisher als Einzelpositionen geführt wurden, unter Sammelbegriffen wie „Antihistaminika bei Erbrechen in der Schwangerschaft“ oder „Enzyme, proteolytisch“ zusammengefasst worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Stoffe in Scribas Tabelle als Einzelpositionen erhalten geblieben. Bei den Sammelpositionen wurden Hinweise auf die einzelnen Stoffe eingefügt. Zu rechtlichen Fragen verweisen wir Sie auf „Kloesel/Cyran: Arzneimittelrecht; Kommentar, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart“.
Angaben zu den Stoffen und Medizinprodukten
In Scribas Tabelle werden, wenn verfügbar, folgende Informationen zu jedem Stoff angegeben:
- Internationale Kurzbezeichnung (INN, INNv oder INNm)
- verschreibungspflichtig seit (Datum)
- Verschreibungspflicht geändert zum (Datum)
- Datum der Verordnung, die die Verschreibungspflicht regelt
- die Angabe, ob es sich um ein Betäubungsmittel handelt und was dabei zu beachten ist (nähere Informationen dazu finden sich auch in „Hügel, Junge, Lander, Winkler: Deutsches Betäubungsmittelrecht; Kommentar“)
- die ATC-Klassifikation der WHO (ATC = anatomisch-therapeutisch-chemisch)
- in welchen Arzneibüchern (DAB, HAB, Ph. Eur.) der Stoff monographiert ist
- Bezeichnung nach Bezeichnungsverordnung. Für die Bezeichnung von Stoffen sind nach §10 Abs.6 AMG die internationalen Kurzbezeichnungen (INN, generische Bezeichnung) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu verwenden. Falls solche nicht vorhanden sind, werden gebräuchliche wissenschaftliche Bezeichnungen verwendet, wie sie an erster Stelle in der Bezeichnungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vorgegeben sind, vorzugsweise die IUPAC-Nomenklatur. Seit 1987 werden die Stoffe im Verordnungstext nur noch mit ihrer Kurzbezeichnung aufgeführt.
- Synonyma, vor allem, wenn sie sehr verbreitet sind
- Verweise auf andere Stoffeinträge
- Publikationen, in denen weitere Informationen zu neu eingeführten Stoffen zu finden sind
- Fertigarzneimittel, in denen der Stoff enthalten ist, dies aber nur beispielhaft und in keiner Weise erschöpfend. Die Wiedergabe der Fertigarzneimittelnamen berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Warenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und von jedermann benutzt werden dürften
- Strukturformel
Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifizierung der WHO (ATC-Index)
Der ATC-Index ordnet Arzneistoffe nach anatomischen, therapeutischen und/oder chemischen Kriterien (z.B. Nervensystem, Betablocker, Migränemittel, Phenothiazine). Wenn möglich ist in Scribas Tabelle für jeden Stoff der ATC-Code, eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern, mit einer kurzen Erläuterung angegeben.
Neue Arzneimittel
Die wöchentlich erscheinende Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) und die Monatszeitschrift Arzneimitteltherapie (AMT) bieten ihren Beziehern monatlich die Beilage "Neue Arzneimittel", die über Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen informiert. In DrugBase finden Sie alle Veröffentlichungen seit 2001 in der Datenbank "Neu eingeführte Arzneimittel". Wird ein Stoff oder Arzneimittel in der Beilage "Neue Arzneimittel" veröffentlicht, so wird die entsprechende Beilage unter "Publikationen" aufgeführt. Ein direkter Link führt Sie zum entsprechenden Datesatz in der Datenbank "Neu eingeführte Arzneimittel".
Abkürzungen und Zeichenerklärungen
AB | Arzneibuch |
AMG | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) vom 24.August 1976 in der derzeit geltenden Neufassung vom 12.12.2005, zuletzt geändert am 23.11.2007 |
AM | Fertigarzneimittel |
ApoG | Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz) vom 15.Oktober 1980, zuletzt geändert durch Art.3G vom 28.5.2008 (BGBl. I, 874) |
ATC | Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifizierung |
AW | Anwendung oder Verwendung oder Stoffklasse |
BfArM | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BtM | Betäubungsmittel |
BtMG | Betäubungsmittelgesetz vom 1.3.1994, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.1.2009 (BGBl. I, 49) |
BtMVV | Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung vom 20.1.1998, zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 19.3.2009 (BGBl. I, 560) |
BZ | zusätzliche Bezeichnung nach Bezeichnungsverordnung |
DAB | Deutsches Arzneibuch |
DAZ | Deutsche Apotheker Zeitung |
INN | International Non-proprietary Name (Internationale Kurzbezeichnung) |
INNm | INN modified (modifizierte Internationale Kurzbezeichnung) |
INNv | vorgeschlagene Internationale Kurzbezeichnung |
IUPAC | International Union for Pure and Applied Chemistry |
NA | „Neue Arzneimittel“, Beilage zur Deutschen Apotheker Zeitung und zu Arzneimitteltherapie |
Ph. Eur. | Pharmacopoea Europaea (Europäisches Arzneibuch) |
PZ | Pharmazeutische Zeitung |
SYN | Synonyme |
WHO | Weltgesundheitsorganisation |
Abkürzungen der Aminosäuren
Alanin | Ala | A |
Arginin | Arg | R |
Asparagin | Asn | N |
Asparaginsäure | Asp | D |
Cystein | Cys | C |
Glutamin | Gln | Q |
Glutaminsäure | Glu | E |
Glycin | Gly | G |
Histidin | His | H |
Isoleucin | Ile | I |
Leucin | Leu | L |
Lysin | Lys | K |
Methionin | Met | M |
Phenylalanin | Phe | F |
Prolin | Pro | P |
Serin | Ser | S |
Threonin | Thr | T |
Tryptophan | Trp | W |
Tyrosin | Tyr | Y |
Valin | Val | V |