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Normy dawkowania powszechnie stosowanych produktów substancji i produktów leczniczych / Normdosen gebräuchlicher Arzneistoffe und Drogen
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Vorbemerkungen
Eine Normierung von Arzneidosen geht davon aus, dass ein Durchschnitt von Patienten auf eine bestimmte Dosis eines Arzneimittels, eben seine Normdosis, in der für seine therapeutischen Wirkungsbereich charakteristischen Weise anspricht. Nach den Wahrscheinlichkeitsregeln ist aber zu erwarten, dass eine gewisse Anzahl von Patienten auf die Normdosis schwächer oder stärker reagiert. Mit anderen Worten: Es ist innerhalb eines Patientenkreises mit einer unterschiedlichen Empfindlichkeit zu rechnen. Auf sie ist individuell bei der Wahl der Dosis Rücksicht zu nehmen. So wird jede arzneiliche Behandlung auch hinsichtlich des Dosierungsregimes ein Experiment sein. Normdosen sollen dafür einen festen Bezugspunkt geben, auch wenn es sich nicht um normierte Dosen im statistischen Verständnis handelt.
Unter den Qualitäten, welche in den Begriff Empfindlichkeiten eingehen, spielen lang anhaltende – wie körperliche Konstitution – und kürzer dauernde – wie Disposition (z. B. Erschöpfung, reduzierter Allgemeinzustand) – eine wichtige Rolle. Zusätzlich bedürfen spezielle Faktoren besonderer Berücksichtigung. Dazu gehören das höhere Alter, eine Veränderung der Pharmakokinetik durch Krankheitszustände, die zirkadianen Rhythmen und genetisch bedingter Mangel an Fremdstoff metabolisierenden Enzymen. Auch die bei Mehrstoffanwendung mögliche Enzyminduktion oder -inhibition, durch die Wirkungsstärke und Wirkungsdauer verändert werden, müssen hier angeführt werden.
Bei Empfindlichkeit muss auch daran gedacht werden, dass sich in Abhängigkeit von der Dosis mehrere, therapeutisch ausnutzbare Wirkungsstufen manifestieren können. Deshalb sind gegebenenfalls bei ein und demselben Arzneimittel mehrere Normdosen anzugeben. Dies ist z. B. bei zentral dämpfenden Pharmaka der Fall. Die Normdosis, nach der Konzeption eine Einzeldosis, erzeugt am Wirkort einen dem gewünschten therapeutischen Effekt adäquaten Wirkstoffspiegel. Da dessen Dauer mit dem Behandlungsziel zusammenhängt, ergibt sich eine enge Beziehung zur Häufigkeit der Einzeldosis. Diese Relation ist für jeden einzelnen Wirkstoff durch seine Bioverfügbarkeit und seine Pharmakokinetik gegeben. Diese Faktoren sind in besonderem Maße bei stark wirksamen Pharmaka zu berücksichtigen, zumal wenn ihre therapeutische Breite klein ist.
Die Praxis hat gezeigt, dass starre, aufgrund von Halbwertzeiten errechnete Schemata nicht immer zweckmäßig sind. So kann es im Einzelfall besser sein, sich an die richtige Dosis heranzutasten (Einschleichen) oder umgekehrt nach anfänglich hoher Dosierung (Stoß) auf kleinere Dosen herabzugehen (Erhaltungsdosis), die unter Umständen auch Langzeitdosen bedeuten. Solche Verhältnisse werden durch die Angabe von Initialdosen und Folgedosen berücksichtigt. Angesichts der Bedeutung der oberen Grenze einer noch verträglichen Dosierung sind Maximaldosen der Arzneibücher des deutschen Sprachraums und entsprechende Daten der Hersteller aufgenommen worden. Diese Maximaldosen haben zwar heute keine offizielle Funktion mehr, der Apotheker sollte aber ggf. Kontakt mit dem Arzt aufnehmen, zur Abklärung, ob nicht ein Irrtum vorliegt.
Die „Normdosen" werden heute überwiegend als Nachschlagewerk bei der Information über Dosisempfehlungen benutzt.
Als Hilfestellung für den Apotheker wurden Arzneistoffe, die nach § 5 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) als bedenklich gelten, entsprechend gekennzeichnet. Für sie besteht der begründete Verdacht, dass nach dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei bestimmungsgemäßen Gebrauch schädliche Wirkungen auftreten können, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Der Apotheker ist verpflichtet, die Herstellung und Abgabe von Rezepturen mit solchen Arzneistoffen abzulehnen, obwohl er nach § 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ärztliche Verschreibungen unverzüglich auszuführen hat. Die neue Kennzeichnung wurde insoweit vorgenommen, wie der betroffene Stoff von der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) in einer besonderen Liste aufgenommen und in der Fachpresse veröffentlicht worden ist.
Weiterhin wurde bei den Angaben zur Verschreibungspflicht eine Aktualisierung gemäß der 7.–9. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgenommen. Ebenso wurden die Änderungen durch die 24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften berücksichtigt.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Arzneistoffentwicklung gewaltige Fortschritte gemacht, nicht nur hinsichtlich ihrer Vielfalt, sondern auch bezüglich ihrer Wirkstärke. Wurden in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts noch viele Arzneidosen in Gramm bemessen, liegt der heutige Dosierungsschwerpunkt im unteren Milligrammbereich. Dieser Entwicklung tragen die "Normdosen" Rechnung, indem die Dosisangaben in der heute geläufigen Angabe in Milligramm erfolgen. Eine besondere Problematik ergibt sich bei der Dosisfindung bei Säuglingen und Kindern, bei denen nach Alter, Größe und Stoffwechsellage sehr differenziert werden muss. Die „Normdosen" haben bisher nur Angaben für Erwachsene enthalten. Die Fragen nach einer sachgerechten und sicheren Therapie gerade auch in der Pädiatrie wurden jedoch in letzter Zeit drängender, weshalb für viele Stoffe auch pädiatrische Dosen angegeben werden.
Aufbau
Die Angaben zur Dosierung erfolgen in mg, wenn nicht anders angegeben.
Bei der Angabe der Höchstdosen ist die erste Zahl = max. Einzeldosis, die zweite Zahl = max. Tagesdosis. Die Arzneibuchangaben zu Maximaldosen werden statisch zitiert; d. h. wird die Ausgabe eines Arzneibuches eingestellt oder auf die Angaben von Maximaldosen in späteren Auflagen verzichtet, so bleiben die Angaben der Maximaldosen erhalten; sie sind folglich nur als Orientierungsgrößen zu werten.
Es wird die Applikation und die dazugehörige Einzeldosis bzw. Konzentration (in %) angeführt.
Unter "Dosierungshinweis, Bemerkungen" wird hauptsächlich die Angabe der Häufigkeit der Einzeldosis und Modifikationen des Dosierungsregimes angegeben. Außerdem werden die Tageshöchstmengen bzw. Höchstkonzentrationen angegeben, soweit sie bei den Arzneistoffen von den Herstellern angeführt sind. Dort, wo es der Eindeutigkeit halber erforderlich schien, ist die der jeweiligen Normkonzentration entsprechenden Verdünnungen zu finden.
Die Angaben zur Verschreibungspflicht entsprechend der Verordnung zur Verschreibungspflicht (Stand: Mai 2010) sowie zum Status als BtM entsprechend der BtM-Verschreibungsverordnung. Außerdem die negativen Aufbereitungsergebnisse mit Stand Herbst 1994. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem die Aufbereitungsarbeit eingestellt wurde.
Auch finden Sie hier Hinweise auf solche Arzneimittel, die nach § 5 Abs. 2 AMG als bedenklich gelten und vom Apotheker trotz ärztlicher Verordnung nicht abgegeben werden dürfen.
Die Angaben zu Kinderdosierungen wurden erheblich erweitert soweit diese nicht zu differenziert vorgenommen werden müssen. Für diese Wirkstoffdosierungen sei auch auf die „Pädiatrische Dosistabellen" hingewiesen.
Tropfen: Für die der jeweiligen Normdosis entsprechende Tropfenzahl wurde der Normaltropfenzähler nach Ph. Eur. zugrunde gelegt.
Löffel = 10 ml („Kinderlöffel")
Likörglas = 30 ml
Weinglas = 60 ml
Tasse = 125 ml (1/8 l)
Vollbad = 150 l
Diese traditionellen Maßangaben sind zwar auch heute noch üblich und man findet sie in vielen älteren Vorschriften. Dennoch sollten sie nur als Orientierung angesehen werden und in der Praxis durch graduierte Messlöffel bzw. -becher ersetzt werden, um eine exakte und gleichmäßige Arzneimitteldosierung sicherzustellen.
Anwendungsarten
Abkochung | Empfohlene Drogenmenge mit 150 ml Wasser 5–10 min kochen und abseihen. |
AS | Auge: Salbe |
AT | Auge: Tropfen |
Aufguss | Empfohlene Drogenmenge mit 150 ml kochendem Wasser übergießen und nach 10 min abseihen. |
Augenpulver | Auge: Streupulver |
Augenspülung | Auge: Spülung |
Badezusatz | Zusatz zu Bad |
Blasenspülung | Blasenspülung |
buccal | Zubereitung zur Resorption über die Mundschleimhaut |
Einreibung | Flüssigkeiten, Linimente, Lotionen zum Einreiben |
Enthaarungsmittel | Enthaarungsmittel |
Globuli | Einlage in Urethra, Vagina, Zervikalkanal |
Haartinktur | Flüssigkeiten zur Herstellung von Haarwässern |
i. a. | intraarteriell |
i. artikul. | intraartikulär |
i. lumb. | intralumbal |
i. periton. | intraperitoneal |
i. pleur. | intrapleural |
i. thek. | intrathekal |
i. v. | intravenös |
i. v. – i.a. Infus. | intravenöse –, intraarterielle Infusion |
i.m. | intramuskulär |
Inhalation | Inhalation in Dampf-, Nebel-, Pulverform (häufig mit Spezialgeräten). |
Instillation | Ein- oder Auftropfung |
Kataplasma | Breiumschlag |
Lutschtabletten | Mundhöhle: Zubereitung zur lokalen Einwirkung |
Mund-, Zahntinktur | Flüssigkeiten zur Herstellung von Mund-, Gurgel- und Zahnwässern |
Mundwasser | Gebrauchsfertige Mund- und Gurgelwässer |
Nasensalbe, -pulver | Nase: Salbe, Pulver zur Schnupfenbehandlung |
NS | Nase: Zubereitung zur Resorption |
NT, Nasenspray | Nase: Tropfen, Nebel zur Resorption oder lokalen Behandlung (häufig mit Dosiergeräten) |
p.o. | Perorale Zufuhr zur enteralen Resorption als Dragee, Tablette, Pulver, Löffelarznei, Tropfen |
p.o. ret. | Zubereitung zur verzögerten Resorption |
perlingual, buccal | Mundhöhle: Zubereitung zur Resorption |
Pinselung | Nase: Pinselung |
Pinselung | Pinselung |
Puder | Streupulver |
Puder | Streupulver, -puder |
Räuchermittel | Inhalation durch Verbrennen von Räucherpulver |
Rauchmittel | Inhalation durch Rauchen von Zigarren oder Zigaretten |
rekt. | Anwendung als Klysma, Suppositorium |
Riechmittel | Nase: Dampfform |
s. c. | subkutan |
Schälsalbe | Salbe zur Hautschälung |
Schleimhautpinselung | Pinselung im Mundrachenraum und am Kehlkopf |
Schleimhautspülung | Nase: Spülung |
TTS | Transdermales Pflaster |
Urethralinjektion | Injektion in die Urethra |
Vaginalspülung | Vaginalspülung |
Verbandwasser | Feuchter Verband |
Waschung, Umschlag | Gebrauchsfertige Waschwasser |
Wundöl, -salbe | Salben-, Pastenverband |
Wundspülung | Spülung oder Waschung |
Zahneinlage | Einlage in Pulpahöhle oder Wurzelkanal |
Zahntropfen | Tropfen zur Dentin- und Pulpabehandlung |
Abkürzungsverzeichnis
2. AB-DDR | Arzneibuch der DDR, 2. Ausgabe 1987 |
A – | Stoff wurde im Rahmen der Aufbereitung negativ bewertet |
aH | außer Handel |
AMG § 5 | Stoff gilt nach § 5 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) als bedenklich und darf nicht abgegeben werden. |
AS | Augensalbe |
AT | Augentropfen |
BtM | Stoff unterliegt der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung |
d | Tag |
DAB 10 | Deutsches Arzneibuch, 10. Ausgabe 1991 |
DAB 6 | Deutsches Arzneibuch, 6. Ausgabe 1926 |
DAB 7 | Deutsches Arzneibuch, 7. Ausgabe 1968 |
DAB 8 | Deutsches Arzneibuch, 8. Ausgabe 1978 |
DAB 9 | Deutsches Arzneibuch, 9. Ausgabe 1986 |
ED | Einzeldosis |
Extr. fld. (Extractum fluidum) | Fluidextrakt (Droge: Extraktmenge = 1:1) |
Extr. sicc. (Extractum siccum) | Getrockneter Flüssigextrakt |
Extr. spiss. (Extractum spissum) | Eingedickter Flüssigextrakt |
h | Stunde |
Hel. VII | Pharmacopoea Helvetica VII, 1987 |
i. a. | intraarteriell |
i. artikul. | intraartikulär |
i. lumb. | intralumbal |
i. m. | intramuskulär |
i. pleur. | intrapleural |
i. thek. | intrathekal |
i. v. | intravenös |
i. v. – i. a. Infus. | intravenöse –, intraarterielle Infusion |
i. vitr. | intravitreal |
IE | Internationale Einheit |
k. A. | keine Angabe |
KG | Körpergewicht |
KHK | Koronare Herzkrankheit |
KIE | Kalikrein-Inaktivator-Einheiten |
KOF | Körperoberfläche |
MD | maximale Dosis |
min | Minute |
MRT | Magnetresonanztomographie |
NT | Nasentropfen |
ÖAB 9 | Österreichisches Arzneibuch, 9. Ausgabe 1960 |
OT | Ohrentropfen |
P. I. | Pharmacopoea Internationalis Vol. 1–3, 1979–1988 |
rekt. | rektal |
ret. | retard |
Rp | Stoff ist verschreibungspflichtig |
s | Sekunde |
s. c. | subkutan |
stündl. | stündlich |
TD | Tagesdosis |
Tinct. (20 % bzw. 10 %) | Alkoholischer Auszug (Droge: Extraktmenge = 2 bzw. 1:10) |
TTS | transdermales therapeutisches System |
U | Einheiten |
vet. | in der Veterinärmedizin |